Hilfe in der Not
Sie haben Recht auf Hilfe bei Krankheit, Wohnungsnot, Existenzsicherung. Das steht in unserer Bundesverfassung (Art. 12).
Wenn SIe eine Wohnung verlieren oder noch keine Wohnmöglichkeit haben, hilft der Sozialdienst ihrer Gemeinde.
Formulare
BeraterIn finden (Kanton Aargau)
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