Hilfe in der Not

Sie haben Recht auf Hilfe bei Krankheit, Wohnungsnot, Existenzsicherung. Das steht in unserer Bundesverfassung (Art. 12).

Wenn SIe eine Wohnung verlieren oder noch keine Wohnmöglichkeit haben, hilft der Sozialdienst ihrer Gemeinde. 

Formulare

BeraterIn finden (Kanton Aargau)

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