Hilfe in der Not
Sie haben Recht auf Hilfe bei Krankheit, Wohnungsnot, Existenzsicherung. Das steht in unserer Bundesverfassung (Art. 12).
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Alle Grundbehandlungen werden damit abgedeckt.
Kranke Personen können eine Nothilfe beantragen, wenn sie krank sind. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Bewilligung haben oder nicht.
Formulare
BeraterIn finden (Kanton Aargau)
Weitere Infos
Öffnungszeiten aller Beratungsstellen
https://online-hilfe.caritas-aargau.ch/de/berater