Hilfe in der Not

Sie haben Recht auf Hilfe bei Krankheit, Wohnungsnot, Existenzsicherung. Das steht in unserer Bundesverfassung (Art. 12).

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Alle Grundbehandlungen werden damit abgedeckt.

Kranke Personen können eine Nothilfe beantragen, wenn sie krank sind. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Bewilligung haben oder nicht. 

Formulare

BeraterIn finden (Kanton Aargau)

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