Soziale Sicherheit

In der Schweiz existiert ein Netz von Sozialversicherungen. Das Netz bietet den Menschen, die hier leben und arbeiten, einen Schutz vor Risiken. Zum Beispiel Schutz vor Armut und Unterstützung bei Krankheit.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz. Ab 2028 gilt für Frauen wie Männer das gleiche Rentenalter 65. Bis dann ist der Anspruch je nach Jahrgang gestafelt: Frauen mit Jahrgang 1962 müssen sechs Monate länger arbeiten bis zur ordentlichen Pensionierung und 1963 geborene Frauen neun Monate mehr.

Formulare

BeraterIn finden (Kanton Aargau)

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